Fachkraft für psychosoziale Unterstützung – Fresh up
Dieses Seminar bietet Ihnen eine umfassende und praxisnahe Auffrischung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten, um die psychosoziale Unterstützung im Unternehmen effektiv gestalten und umsetzen zu können. Sie erhalten konkrete Ansätze zur Betreuung betroffener Personengruppen und erfahren, wie psychosoziale Unterstützung effektiv im Unternehmen implementiert werden kann.
Mit fundierten Kenntnissen und aktuellen Informationen können Sie wirksame Hilfsangebote gestalten und so zur Verbesserung des Betriebsklimas und zur Unterstützung der Mitarbeiter beitragen.
Update Basiswissen und aktuelle Entwicklungen
- Auffrischung des Basiswissens über psychische Belastungen und Erkrankungen
- Aktuelle Entwicklungen im Bereich der psychischen Gesundheit
- Analyse der aktuellen Entwicklung der Fehlzeiten im Unternehmen
Betreuung betroffener Personengruppen
- Herausforderungen und Besonderheiten in der Gruppenbetreuung
- Fallbeispiele und erfolgreiche Strategien
- Kooperation mit externen Fachstellen und internen Ansprechpartnern
Implementierung der psychosozialen Unterstützung im Unternehmen
- Aufbau eines Unterstützungssystems
- Schritte zur Implementierung und Integration ins Unternehmen
- Evaluierung und kontinuierliche Verbesserung der Maßnahmen
Praxistraining und Teamaufbau
- Praktische Übungen und Rollenspiele zur Festigung des Wissens
- Aufbau und Leitung eines unterstützenden Teams
- Kommunikation und Zusammenarbeit im Team
Netzwerkbildung
- Austausch mit anderen Teilnehmern
- Erarbeitung gemeinsamer Lösungen und Strategien
Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Teilnehmer unserer Qualifizierung »Fachkraft für psychosoziale Unterstützung im Unternehmen«.
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
