Webinar: Wirksames Argumentieren
So steigern Sie Ihre Überzeugungskraft
In diesem Webinar lernen Sie, Ihre persönliche Durchsetzungsfähigkeit durch professionelle Argumentationstechniken zu steigern und in Rede-, Diskussions- und Verhandlungssituationen erfolgreich einzusetzen.
Überzeugende Argumentation ist ein unverzichtbares Handwerkszeug des Betriebsrats. Ob in der Betriebsratssitzung, in der Diskussion mit Kollegen oder in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber – ohne sichere und treffende Argumente werden Sie andere nicht für Ihre Ziele gewinnen. Je stärker Ihre Argumente sind und je präziser sie vorgetragen werden, desto größer ist Ihr Erfolg.
Die persönliche Argumentationskompetenz steigern
- Worauf wollen Sie hinaus? Klarheit über eigene Ziele und Interessen gewinnen
- Authentisch auftreten und Glaubwürdigkeit ausstrahlen
- Stärken-Schwächen-Analyse
- Knackig formulieren: Argumentationstechnik und -taktik
- • Frage- und Antwort-Techniken
- Schlagfertigkeit und Treffsicherheit
Unfaire Argumentationen erkennen und professionell kontern
- Strategien bei unfairen Argumentationen, Einwandbehandlung
- Interessen hinter den Positionen identifizieren und thematisieren
- Unfairen Verhandlungsmethoden erfolgreich begegnen
- Wann ein Kompromiss die bessere Lösung sein kann
Überzeugend argumentieren in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber
- Verhandlungsziel und -verlauf professionell planen
- Das Gremium als Verhandlungsteam aufstellen
- Unterschiedliche Verhandlungsstrategien (Kooperation, Konfrontation etc.)

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Das Seminar war klasse, toller Dozent.
Die Schulung als Halbtagsschulung ist eine tolle Sache.