NEU! Webinar: Einsatz Künstlicher Intelligenz im Betrieb 2
Regelungen zum Einsatz von KI im Betrieb erfolgreich umsetzen
In diesem Webinar vertiefen Sie Ihr Wissen, wie Ihr Betrieb am besten von KI profitieren kann. Lassen Sie sich auf den neusten Stand der KI-Verordnung bringen und lernen Sie, wie Sie Betriebsvereinbarungen sinnvoll gestalten und Ihre Mitbestimmungsrechte effektiv nutzen.
Durch praktische Beispiele und Übungen gewährleistet das Webinar die Interaktion zwischen den Teilnehmern und dem Referenten, um die theoretisch erworbenen Kenntnisse anzuwenden und zu diskutieren.
Refresh und Vertiefung: Was ist KI eigentlich?
- Etappenweise Einführung der KI-Verordnung: Was ändert sich für Betriebe?
- Status quo: bisherige Erfahrungen mit KI-Systemen im Betrieb
Betriebliche Regelungen: Wo und wie wird KI eingesetzt?
- KI in der Betriebsratsarbeit – Anpassungsbedarf in der Geschäftsordnung?
- Vorsicht: Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erkennen und beachten
- Nicht ohne Beistand: Kooperation mit externen Beratern und Sachverständigen
- Erfolgsfaktoren für die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Vorbereitung betrieblicher Lösungen
- BR, GBR, KBR: Wer ist zuständig?
- Zielfestlegung: Regelungsabrede oder Betriebsvereinbarung?
- Mitbestimmungsrechte: Spielräume und Grenzen
Betriebsvereinbarung zur KI – zentrale Bausteine
- Abgrenzung zu IT-(Rahmen-)Vereinbarungen
- Wesentliche Inhalte und unverzichtbare Eckpunkte
- Hilfreiche Mustertexte und praktische Formulierungsbeispiele – orientiert an den konkreten betrieblichen Verhältnissen
Dieses Webinar bieten wir auch als Präsenzseminar an.
Was Sie benötigen
- Einen PC oder Laptop mit gängigem Betriebssystem und Internetzugang
- Headset, Webcam
Wir nutzen:

Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.