NEU! Webinar: Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Gerechtigkeit durch Transparenz
In diesem Webinar lernen Sie, welche Auswirkungen die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht haben wird. Sie werden schon jetzt mit den umfassenden Neuerungen vertraut gemacht, die auf eine bessere Lohngerechtigkeit und Transparenz bei der Entgeltgestaltung gerichtet sind. Sie bekommen frühzeitig einen kompakten Überblick über die geplanten erweiterten Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte, die weitreichenden Informations- und Berichtspflichten der Arbeitgeber sowie die spezifizierten Auskunftsrechte der Arbeitnehmer.
Mit der Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) hat die EU einen wichtigen Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz unternommen. Ziel der Richtlinie ist es, durch die Etablierung umfassender Auskunftsansprüche der Arbeitnehmer und Vorgaben zur transparenten Gestaltung der Entgeltsysteme sowie die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte den Grundsatz der Lohngleichheit für gleiche und gleichwertige Arbeit zu realisieren. Die Richtlinie muss bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Das aktuelle deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
- Individuelle Auskunftsansprüche
- Berichtspflichten und betriebliche Prüfverfahren
- Bildung von Vergleichsgruppen zur Feststellung von Entgeltunterschieden
- Aktuelle Rechtsprechung
Ausrichtung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970
- Wandel der Gesetzeskonzeption von Transparenz- zu Durchsetzungsrecht
- Zielsetzung: Gleiches Gehalt für gleiche oder gleichwertige Arbeit
Geplante Reformvorgaben für Unternehmen
- Verpflichtende Entgelttransparenz vor der Einstellung (Angabe von Einstiegsgehältern, Verbot der Nachfrage nach bisherigem Entgelt)
- Verbindliche Kriterien für geschlechtsneutrale Entgeltsysteme
- Wichtig: Einführung eines Bußgeld- und Sanktionssystems bei Verstößen
- Absenkung der Berichtspflichtenschwelle auf Unternehmen ab 100 Beschäftigten
- Aufhebung der Tarif-Angemessenheitsvermutung im öffentlichen Dienst
Stärkung der Rechte von Beschäftigten
- Ausweitung der individuellen Informationsrechte auf nahezu alle Beschäftigten
- Verbesserte Rechtsschutz- und Klagemöglichkeiten
- Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen
- Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche bei Diskriminierung
Erweiterte Beteiligungsrechte für Mitbestimmungsorgane
- Neue Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung geschlechtsneutraler Entgeltsysteme
- Gemeinsame Entgeltanalysen mit dem Betriebs-/Personalrat, objektive Bewertung nach verbindlichen Kriterien
- Anpassungsbedarf in Tarifverträgen und betrieblichen Vergütungsstrukturen
- Chancen für Betriebsräte, die Entgeltgerechtigkeit aktiv mitzugestalten
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.