Webinar: Die neue Aktivrente
Ein Anreiz für das Arbeiten im Alter?
Zum 01.01.2026 ist das Aktivrentengesetz in Kraft getreten – ein Gesetz, das die Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze finanziell attraktiver machen soll. Es schafft keine neuen arbeits- oder rentenrechtlichen Ansprüche, aber es verändert die Praxis: Durch eine begrenzte Steuerfreiheit soll ein Anreiz entstehen, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten. Gleichzeitig öffnen sich neue arbeitsrechtliche Spielräume, die Unternehmen und Beschäftigte strategisch nutzen können.
In diesem hochaktuellen Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die steuerlichen Grundlagen, die arbeitsrechtlichen Auswirkungen und die betriebsverfassungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Sie erfahren, wie die Aktivrente in der Praxis funktioniert und welche Fallstricke zu beachten sind.
Die Aktivrente im Überblick – Zielsetzung, Wirkung, Missverständnisse
- Warum der Gesetzgeber steuerlich ansetzt
- Was die Aktivrente leisten soll – und was nicht
- Häufige Fehlannahmen aus der Praxis („Rentner arbeiten steuerfrei“)
Begrenzte Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG
- Betroffene Einkünfte – Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze
- Bis zu 2.000 € steuerfrei pro Monat – Voraussetzungen und Grenzen
- Steuerliche Folgefragen und typische Fallstricke
- Monatsgrenze, Sonderzahlungen und mehrere Arbeitsverhältnisse
Begünstigter Personenkreis: Wer profitiert – wer ist ausgeschlossen?
- Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze – Rentenbezug nicht erforderlich
- Keine Begünstigung: Beamte, Selbständige, freie Mitarbeiter
- Minijob, Midijob und weitere Sonderfälle
Aktivrente, Altersrente und Sozialversicherung
- Arbeiten mit und ohne Rentenbezug
- Sozialversicherungsrechtliche Folgen der Weiterbeschäftigung
Arbeitsrechtliche Auswirkungen – neue Flexibilität für Betriebe
- Neue Möglichkeiten der sachgrundlosen Befristung nach § 41 Abs. 2 SGB VI
- Lockerung des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 TzBfG
- Risiken: Kettenbefristung, Gleichbehandlung, Dokumentation
Betriebsverfassungsrechtliche Chancen für BR und SBV
- Mitbestimmung bei Einstellung und Weiterbeschäftigung – insbesondere § 99 BetrVG
- Beteiligungsrechte bei Befristung und Vertragsverlängerung
- Strategische Rolle: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer aktiv fördern
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.