Gesundheitsschutz

Bei der Arbeit wirken viele unterschiedliche "Reize" (Lärm, Skelettbelastungen, Klima bzw. Raumtemperatur, Lichtverhältnisse, Stress etc.) auf den Menschen ein. Einige dieser Einwirkungen können auf Dauer zu schweren Erkrankungen oder sogar zu Berufskrankheiten führen. Wichtig ist auch zu analysieren, ob sich die Einwirkungen gegenseitig beeinflussen. Denn auch wenn die Einflüsse scheinbar nur gering sind, können sich mehrere gegenseitig verstärken und dann unter Umständen zu einer Gesundheitsgefahr werden.

Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich folglich mit den langfristigen Auswirkungen der betrieblichen Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist es, Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen (physisch, psychisch und sozial) und Berufskrankheiten zu entwickeln.

Man unterscheidet beim Gesundheitsschutz zwischen Verhältnisprävention und Verhaltensprävention. Verhältnisprävention zielt auf die Arbeitsbedingungen wie Arbeitsmittel und Arbeitsplatz (Klima, Lichtverhältnisse) sowie die Arbeitsgestaltung ab. Die Verhaltensprävention richtet sich auf das Verhalten jedes einzelnen Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz (z.B. Umgang mit Gefahrenstoffen am Arbeitsplatz, Umgang mit Stress etc.). 

Es existieren verschiedene Gesetze und Verordnungen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG), Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV), Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV), Infektionsschutz (IfSG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) etc.), die es zu beachten gilt.

Der Gesundheitsschutz gehört neben der Arbeitssicherheit zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz.

Seminartipps

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für die SBV

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Gerade schwerbehinderte Arbeitnehmer fühlen sich oft durch ihre Arbeit gefährdet und geben an, dass gesundheitliche Beschwerden durch ihre Beschäftigung ausgelöst und verschärft würden. Die Arbeitstätigkeiten und die damit verbundenen und abzustellenden Gefährdungen muss die SBV im Blick haben, damit Unfälle vermieden werden und die Inklusion auch im Betrieb gelingt. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes gehören daher zu den grundlegenden Aufgaben der SBV.

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