Mediation im Betrieb II
Neutral vermitteln und Streit nachhaltig schlichten
In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mediationskompetenz gezielt zu vertiefen. Dabei erproben Sie die praktische Anwendung verschiedener Mediationstechniken. Sie lernen anhand von Fallbeispielen verschiedene Methoden kennen, um bei Konflikten – von Kollegen untereinander, aber auch zwischen Kollegen und Vorgesetzten – erfolgreich zu vermitteln und diese nachhaltig beizulegen.
Immer häufiger müssen Betriebsräte als »Streitschlichter« fungieren. Sie vermitteln zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten ebenso wie bei Konflikten unter Kollegen oder in Teams. Gerade festgefahrene (Team-)Konflikte können das Betriebsklima und die Mitarbeiter stark belasten. Rechtlich lassen sich diese Differenzen meist selten klären. Die Mediation bietet in solchen Fällen eine gute Chance zur konstruktiven und effizienten Konfliktlösung.
Mediation bei Konflikten unter Kollegen
- Beschwerden in Themen verwandeln
- Fragetechniken: die »kluge, weiterführende Frage« und zirkuläres Fragen
- Sonderfall: Was tun, wenn nur eine Seite die Mediation will?
- Techniken zur Hilfestellung der Konfliktparteien
- Umgang mit Emotionen
- Realitätstest gemeinsam gefundener Lösungen
Mediation bei Konflikten zwischen Mitarbeiter und Führungskraft
- Vorstellung der Techniken »Fokussieren« und »Normalisieren«
- Umgang mit Machtgefällen
- Einsatz der »Shuttle-Mediation«
- Die Mehrwegemediation als Methode bei komplizierten Problemlagen
- Einsatz nondirektiver und nonverbaler Kommunikation
- Gerade hier sinnvoll: die schriftliche Mediationsvereinbarung
Team-Mediation: Konflikte in Teams konstruktiv lösen
- Äußere Rahmenbedingungen und Einsatz von Techniken
- Methoden zur Themenklärung – Konfliktspielbild, Soziogramm
- Klärungsgespräche – »Zwiebelmediation«
Kurzzeit-Mediation: Schlichtung auf die Schnelle?
- Einsatz von Metaphern
- Begrenztes Zeitbudget – Zeitmanagement als Möglichkeit der Strukturierung der Kommunikation
- Grenzen der Kurzzeit-Mediation
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Dieses Seminar setzt Grundkenntnisse voraus, wie sie in unserem Seminar „Mediation im Betrieb l“ vermittelt werden.
Schulungsanspruch
Wenn ein Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch eine Schulung verbessert werden, ist die Seminarteilnahme dieser Betriebsratsmitglieder in der Regel erforderlich i. S. v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG (BAG 12.01.2011 – 7 ABR 94/09). Mehr Details zum Schulungsanspruch für Rhetorik-Seminare
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
