Langzeit- und Lebensarbeitszeitmodelle sicher gestalten
Mit Zeitkonten flexibel in Auszeit oder Ruhestand
In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Kontenmodelle und deren praktische Umsetzung. Sie erfahren, wie Zeitguthaben sicher aufgebaut, verwaltet und geschützt werden – einschließlich Insolvenzsicherung. Zudem zeigen wir Ihnen, welche Mitbestimmungsrechte BR und SBV haben und wie betriebliche Regelungen wirksam gestaltet werden können.
Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten eröffnen Beschäftigten neue Wege, Arbeitszeit flexibel zu gestalten – vom gleitenden Übergang in den Ruhestand bis zur selbstbestimmten Auszeit. Gleichzeitig stärken sie die Attraktivität des Unternehmens und schaffen moderne Optionen zur Vereinbarkeit von Beruf und Leben.
Arbeitszeitkonten – Grundsätzliches im Überblick
- Kurzzeit-, Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten – Begriffe und Unterschiede
- Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beachten
- Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich freigestellt bin?
Langzeitkonten in der Praxis
- Vorgezogener oder gleitender Übergang in die Rente
- Freistellung für Pflege, Elternzeit, Sabbatical oder Weiterbildung
- Achtung bei Arbeitgeberwechsel – Übertragung, Risiken, Fallstricke
- Gesundheitlicher Nutzen: Burn-out und Depressionen vorbeugen
Richtige Gestaltung und Sicherung Zeitguthaben
- Ansparmöglichkeiten – die wichtigsten Varianten praxisnah erläutert
- Kontoführung in Zeit oder Geld: Was ist besser?
- Anpassung an Inflation, Tarifsteigerungen und Zinsentwicklung
- Wie funktioniert eine effektive Insolvenzsicherung?
- Umwandlung in betriebliche Altersversorgung oder Überführung in Rentenversicherung
Mitbestimmung von BR und SBV
- Initiativrecht bei Einführung und Ausgestaltung nutzen
- Erzwingbare Mitbestimmung – bis zur Einigungsstelle
- Beispiele für praxisorientierte Lösungen aus Unternehmen
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Hinweis: Bitte bringen Sie Unterlagen zu Ihren betrieblichen Regelungen über Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten nach Absprache mit dem Arbeitgeber mit.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
