Krankheitsbedingte Fehlzeiten und Kündigung
Sorgen und Probleme der Kollegen im längeren Krankheitsfall
Die Messlatte liegt hoch für Arbeitgeber, die eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen wollen. In diesem Seminar erfahren Sie, wann krankheitsbedingte Fehlzeiten den Arbeitsplatz gefährden können und welche strengen Anforderungen erfüllt sein müssen, damit eine derartige Kündigung sozial gerechtfertigt und wirksam ist. Unsere Referenten zeigen Ihnen aber auch Wege zur Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen und wie Sie als Betriebsrat, vor oder aus Anlass der Kündigung, in den Geschehensablauf einbezogen werden.
Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der im Kündigungsschutzgesetz geregelten personenbedingten Kündigung, die eine allgemeine persönliche Leistungseinschränkung zum Anlass hat. Auslöser können häufige Kurzerkrankungen oder auch durchgehende Dauererkrankungen, also physische oder psychische Zustände sein, die dem Mitarbeiter nicht vorzuwerfen sind. Wann dies gleichwohl zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses führt, ergibt sich vor allem aus der einschlägigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung
- Häufige Kurzerkrankungen und Dauerkrankheit – die typischen Kündigungsgründe
- Was bedeutet »Prognoseprinzip«?
- Unzumutbare Weiterbeschäftigung – nur bei erheblicher Beeinträchtigung betrieblicher Belange
- Abwägung der beiderseitigen Interessen: Welche Punkte haben Gewicht?
- Ultima-ratio-Prinzip und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – Schutzinstrumente für Arbeitnehmer
Krankheitsbedingte Kündigung und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Besondere Bedeutung des BEM als arbeitsplatzerhaltende Maßnahme
- Kündigung ohne BEM – selten erfolgreich
- Welche Rechte hat der Betriebsrat beim BEM?
- Achtung: kein Anspruch des Betroffenen auf Durchführung des BEM!
Weitere personenbedingte Kündigungsgründe
- Völliges Leistungsunvermögen: Umsetzungs- und Umorganisationspflichten des Arbeitgebers
- Leistungsminderung – qualitative und quantitative Mängel als Kündigungsgrund?
- Besonderheiten bei psychischen Erkrankungen und Mobbing
Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung
- Der arbeitsmedizinische Gutachter – wann wird er benötigt und wer bezahlt ihn?
- Sonderfall: Krankheit im Zusammentreffen mit Schwerbehinderung
- Berücksichtigung etwaiger Betriebsvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement und zur Wiedereingliederung
- Urlaubsabgeltung trotz krankheitsbedingter Kündigung?
- Die sogenannte »Freikündigung« – rechtlich zulässig?
Der Kündigungsschutzprozess
- Bedeutung von ärztlichen Stellungnahmen und ärztlicher Schweigepflicht
- Einvernehmliche Lösungen – auch noch bei Gericht möglich
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Einfach nur super, sehr gut und verständlich erklärt.
Die Kompetenz der Referenten hat mir besonders gefallen. Es konnten mehrere Themen gut ausgearbeitet werden.
Der Referent hat die Thematik sehr kurzweilig und verständlich näher gebracht. Danke für die vielen Fragen, auf die er wunderbar eingegangen ist.