Betriebliches Gesundheitsmanagement
Einsatz des Betriebsrats für die Gesundheit der Kollegen
In diesem Seminar erfahren Sie, warum das Thema »Gesundheit« im Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Sie lernen die zentralen Elemente eines erfolgreichen betrieblichen Gesundheitsmanagements kennen und erhalten praxisnahe Hinweise, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte gezielt und wirkungsvoll einsetzen können.
Ein rechtlich abgesichertes und zugleich praxisorientiertes Gesundheitsmanagement trägt dazu bei, Arbeitsunfähigkeit und Fehlzeiten zu reduzieren, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und langfristig zu erhalten.
Gesundheit und Arbeit
- Themen, Ziele und Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung
- Analyse der Gesundheitssituation im Betrieb
- Belastungsfaktoren: Stress, Arbeitszeit, Betriebsklima usw.
- Gesundheitsgefährdende Arbeitsplatzbedingungen erkennen und bewerten
Rahmenbedingungen im Betrieb mitgestalten
- Präventions- und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
- Suche nach leidensgerechten Arbeitsplätzen
- Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Bedeutung und Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für gesundheitsfördernde Maßnahmen
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von BR und SBV
- Beteiligung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- Überwachungs- und Auskunftsrechte gegenüber dem Arbeitgeber
- Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der Gesundheitsförderung
- Datenschutz und Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten
Einführung eines wirksamen Gesundheitsmanagements
- Bestandsaufnahme im eigenen Betrieb
- Zieldefinition, geeignete Instrumente und Maßnahmen
- Kommunikationsstrategien: Arbeitgeber überzeugen, Belegschaft aktivieren
- Regelmäßige Erfolgskontrollen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminar Ende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Teamgeist der Gruppe, erfrischende Art der Seminarleitung und Trainerin haben mir besonders gefallen.