Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung
Das Seminar vermittelt Ihnen einen praxisorientierten Überblick über Ihre Beteiligungsrechte in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes und der Wahrnehmung der Mitarbeiterinteressen. Sie lernen außerdem, worauf Sie bei den häufigsten technischen Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis unbedingt achten müssen. So können Sie dazu beitragen, die Privatsphäre und die Rechte Ihrer Kollegen bestmöglich vor Datenmissbrauch zu schützen.
Die fortschreitende Digitalisierung und der rasante technische Wandel – insbesondere durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) – stellen Betriebsräte vor komplexe neue Aufgaben. Die Möglichkeiten, Beschäftigte direkt oder indirekt zu kontrollieren, nehmen erheblich zu. Hieraus ergeben sich neue Verantwortungsbereiche – auch im Kontext von Homeoffice und mobiler Arbeit.
Technische Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten im Betrieb
- Was ist eigentlich Künstliche Intelligenz (KI) und was kann sie?
- Einsatz leistungsfähiger Software mit Monitoring-Funktionen
- Von E-Mails bis Handy – Überwachung überall und mit allen Mitteln?
Betriebliches Datenschutzrecht
- Rechtliche Grundlagen, insbesondere DSGVO und BDSG
- Grundsätze und Grundbegriffe des Datenschutzes
- Verantwortlicher i. S. d. DSGVO und des BDSG – geregelt in § 79a BetrVG
- Besonderheiten bei mobiler und hybrider Arbeit
Arbeitnehmerdatenschutz nach DSGVO und BDSG
- Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- Mitarbeiterkontrolle versus Persönlichkeitsrechte: Was geht vor?
- Umgang mit sensiblen Datenkategorien
- Einwilligungsvorbehalte und Belehrungspflichten – auf Formen und Fristen achten
- Rolle des Datenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörden
- Pflichten für Arbeitgeber und Betriebsräte
- Datenspeicherung im Ausland: Wie läuft der Datentransfer?
- Erarbeitung wirksamer Datenschutzkonzepte zur Datensicherheit
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gezielt nutzen!
- Mitwirkung bei neuen Technologien
- Starke Mitbestimmung bei Einführung technischer Kontrolleinrichtungen
- Anspruch auf externe Sachverständige – auch beim Einsatz von KI
- Taschen- und Torkontrollen – nur mit Zustimmung des Betriebsrats
- Durchsetzung von Rechten vor Arbeitsgericht oder Einigungsstelle
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Auch der Betriebsrat hat im Umgang mit den ihm zur Kenntnis gelangten sensiblen Daten besondere Pflichten. Beachten Sie daher auch unsere Seminare Datenschutz im BR-Büro 1 und Betriebsrat und Datenschutz im BR-Büro 2.

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Meine Erwartungen ans Seminar wurden mehr als erfüllt. Habe sehr viel für meine Arbeit, aber auch für mich persönlich, mitgenommen.
Sehr positiv fand ich, dass der Referent früh um Feedback gebeten hat und dann im weiteren Verlauf des Seminars dieses Feedback sehr beherzigt hat. Es war eine Freunde mit dem Referenten zu arbeiten.
Der Referent hat eine hohe fachliche Kompetenz, die uns weiterhelfen wird. Danke!