NEU! Der Betriebsrat im Gemeinschaftsbetrieb
Herausforderungen der BR-Arbeit in gemeinsamen und überörtlichen Betrieben
In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen, die besonderen Anforderungen und die Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsratsarbeit in Gemeinschaftsbetrieben und vergleichbaren Gremien kennen – von der Gründung über organisatorische Fragen bis hin zur strategischen Zusammenarbeit. Dabei stehen sowohl gesetzliche Regelungen als auch praktische Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag im Mittelpunkt.
In Gemeinschaftsbetrieben und überörtlichen Interessenvertretungen gelten für Betriebsräte besondere rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Die üblichen Mitbestimmungsmechanismen greifen oft nicht oder nur eingeschränkt. Eine wirksame Interessenvertretung kann oftmals nur mithilfe von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen gewährleistet werden, was die Betriebsratsarbeit besonders anspruchsvoll macht und alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen stellt.
Begriffe und deren rechtliche Bedeutung
- Im Gesetz geregelt: Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
- Spartenbetriebsrat, unternehmenseinheitlicher Betriebsrat & Co.
- Errichtung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung: Wer ist dran?
- Abgrenzung zu Gesamt- und Konzernbetriebsrat und europäischen BR
Der Gemeinschaftsbetrieb und seine Besonderheiten
- Voraussetzung: Führungsvereinbarung und einheitlicher Leitungsapparat
- Vermutungswirkung bei Spaltung von Unternehmen
- Wahl des gemeinsamen Betriebsrats: Was ist zu beachten?
- Wie viele Unternehmen können beteiligt sein?
Praktische BR-Arbeit im gemeinsamen Betrieb
- Sitzung und Beschlussfassung – auch hier präsent oder digital
- Wer trägt welche Kosten der BR-Tätigkeiten?
- Besonderheiten bei Freistellungs- und Schulungsansprüchen
- Kann der gemeinsame Betriebsrat Betriebsvereinbarungen abschließen?
Arbeitsrechtliche Aspekte im Gemeinschaftsbetrieb – ein Überblick
- Auswirkungen auf Kündigungen und Kündigungsschutz
- Wie berechnet man eigentlich die Betriebszugehörigkeit?
- Beendigung des Gemeinschaftsbetriebs: Wie geht das?
- Weitere Einzelfälle aus der Praxis
Strategische Zusammenarbeit im Betriebsrat
- Interessen bündeln und gemeinsam stark auftreten
- Vorsicht Falle: gegenseitiges Ausspielen verhindern
- Gegensätze unter einen Hut bekommen
- Umgang mit Fraktionen
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Betriebsräten, die sich mit Fragen des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats auseinander setzen wollen, empfehlen wir unser Seminar BR, GBR, KBR – wer ist zuständig?
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
