Hybrides Arbeiten: Homeoffice und Büroarbeitsplatz
Mobile Arbeitsmodelle der Zukunft
Sie lernen in diesem Seminar, was genau sich hinter »hybridem Arbeiten« verbirgt und welche Herausforderungen, aber auch Chancen die Veränderungen für Sie als Betriebsrat wie auch für die betroffenen Kollegen bereithalten. Sie erfahren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und worauf der Betriebsrat bei hybriden Arbeitsmodellen achten muss – nicht zuletzt mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz. So können Sie zusammen mit der Belegschaft erfolgreich die Weichen für die Zukunft stellen.
Die hinter uns liegende Pandemie hat uns nicht nur gezeigt, welche Vorteile die Arbeit im Homeoffice mit sich bringt. Die Erfahrungen belegen auch, wie sinnvoll es sein kann, die verschiedenen statischen und mobilen Arbeitsmodelle zu kombinieren, um damit flexibles und attraktives Arbeiten zu ermöglichen. Viele Unternehmen stellen daher die Möglichkeit des hybriden Arbeitens zur Verfügung, also einen Mix aus Homeoffice, mobiler Arbeit und Arbeit in der Betriebsstätte. Bei der Gestaltung dieser neuen Arbeitsmodelle spielt der Betriebsrat eine bedeutende Rolle.
Hybrides Arbeiten – was steckt dahinter?
- Homeoffice, Telecommuting und Workation – Formen hybrider Arbeit
- Ist jede Tätigkeit »hybridgeeignet«?
- Persönliche und sachliche Voraussetzungen
- Der »hybride Arbeitnehmer« – eigenverantwortlich und kreativ
- Nicht zu unterschätzen: Gefahr der Überforderung bei freier Zeiteinteilung
Fragen zur Vertragsgestaltung – der rechtliche Rahmen für hybrides Arbeiten
- Gegenspiel von doppelter Freiwilligkeit und Anordnung aus Direktionsrecht
- Der (Zusatz-)Vertrag zum hybriden Arbeiten – professionell gestaltet
- Nicht vergessen: Regelungen zur Kündigung/Beendigung der hybriden Arbeit
- Vereinbarungen zur Ausstattung und zum Arbeitsschutz – dringend zu empfehlen
- Reskilling und Upskilling – die Frage nach Weiterbildung und Umschulung hinsichtlich hybrider Arbeitsmodelle
Typische arbeits- und sozialrechtliche Probleme bei hybrider Arbeit
- Gefährdungsbeurteilung hybrid – wie soll das gehen?
- Höchstarbeitszeiten nach dem ArbZG beachten!
- Arbeitszeiterfassungspflicht auch bei hybrider Arbeit
- Ist man eigentlich gesetzlich unfallversichert?
- Datenschutz – auch unterwegs zwingend zu beachten
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Einführung hybrider Arbeit – Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG?
- Informations- und Beratungsrechte nach §§ 80, 90 BetrVG
- Ist der Wechsel in hybride Arbeit (und zurück) eigentlich eine Versetzung?
- Bei Einsatz von Technik (auch KI) Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG einfordern!
- Praktische Tipps zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen »Hybrides Arbeiten«
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
