NEU! Arbeits- und Gesundheitsschutz - Fresh up
Aktuelle Rechtsprechung, Gesetze und Entwicklungen
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie neue Gerichtsentscheidungen und gesetzliche Regelungen für die Interessenvertretung effektiv nutzen und zum Schutz der Mitarbeiter erfolgreich umsetzen.
Zahlreiche wichtige Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichte, aber auch des Europäischen Gerichtshofs, befassen sich mit zunehmenden körperlichen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und – nicht zuletzt wegen der Einführung neuer Technologien – haben Arbeitnehmervertreter besonders wachsam und aktiv zu sein.
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Gesetzliche Rahmenvorgaben, Rechtsverordnungen, europäische Richtlinien, Ausführungsbestimmungen
- Vielfältige, starke Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte, z. B. in § 87 BetrVG
- Gewinnbringende Zusammenarbeit mit Fachkräften für Sicherheit, Betriebsärzten, Berufsgenossenschaften und Behörden
Aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen*
- BEM – neue Entscheidungen zur Durchführungspflicht
- Wegeunfall bei Arbeiten im Homeoffice – versichert?
- Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen – auch bei mobiler Arbeit?
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – neue Entwicklungen in der Rechtsprechung
- Mehrarbeitsvergütung bei Teilzeitkräften – Diskriminierungsverbot beachten
- Sonderkündigungsschutz für Schwangere erweitert!
- AU-Bescheinigungen und deren Beweiswert
- Nachtarbeitszuschläge und Gleichbehandlungspflicht
- Übliche Impfreaktionen als Gesundheitsschaden?
Neues zu Gesetzen und Gesetzesvorhaben*
- Neues Arbeitszeitgesetz in Vorbereitung
- Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung
- Besserer Unfallschutz im Homeoffice – Änderung des § 8 SGB VII
Umsetzung aktueller Entwicklungen in die betriebliche Praxis
- Betriebliche Umsetzung mit und ohne Einverständnis des Arbeitgebers
- Durchsetzung von Schutzpflichten und bei Gefährdungspotenzialen
- Aktuelle Rechtsprechung zur eigenen Argumentation nutzen
* Bei diesen Inhalten handelt es sich um eine thematische Auswahl, die für jeden Termin an den aktuellen Stand angepasst wird.
Die Erläuterung der aktuellen Rechtsprechung des BAG zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, wichtige Tendenzen, deren Einordnung in die bekannte Rechtsprechung und deren Umsetzung in die betriebliche Praxis, kann im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Hierfür muss sich der Betriebsrat nicht auf ein Selbststudium anhand von Fachzeitschriften verweisen lassen (BAG 20.12.1995 – 7 ABR 14/95 und BAG 18.01.2012 – 7 ABR 73/10).

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Vielen Dank für ein wie immer gut organisiertes und informatives Seminar.