Webinar: Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen


Webinar: Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

§ 37,6
SGB IX
AufsR

Im Webinar werden die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes und deren Relevanz für Ihre Arbeit als Arbeitnehmervertreter erläutert. Sie erfahren, inwieweit Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Auswirkungen die neuen Sorgfaltsplichten haben. Darüber hinaus informieren wir Sie, wie Ihr Unternehmen sicherstellen kann, dass seine Zulieferer im Ausland rechtskonform arbeiten. Sie lernen, wie dabei Risiken ermittelt, Grundsatzerklärungen veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Verstöße zu vermeiden. Beschwerdekanäle und Berichterstattung sind ebenfalls Pflicht.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Seit dem 01.01.2023 betrifft es deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern im Inland, ab 2024 auch solche mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Die Sorgfaltspflichten umfassen u. a. den Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Zudem sollen sie sicherstellen, dass Umweltauflagen eingehalten und faire Löhne und Gewerkschaftsrechte gewährleistet werden.

Einführung, Regelungsinhalt, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Die Lieferkette: eigener Geschäftsbereich sowie mittelbare und unmittelbare Zulieferer
  • Zu vermeidende Risiken und drohende Sanktionen

Sorgfaltspflichten – Kernpunkte des LkSG

  • Arten von Sorgfaltspflichten
  • Betriebliches Risikomanagement und Risikoanalyse
  • Grundsatzerklärung, wann und wie?
  • Präventionsmaßnahmen im Risikofall
  • Abhilfemaßnahmen bei (bevorstehendem) Verletzungseintritt
  • Beschwerdestelle: Beschwerdeverfahren im Unternehmen
  • Laufende Dokumentation und gesetzliche vorgeschriebene Berichterstattungspflichten
  • Wirksamkeitsprüfung

Aufgaben, Rechte und Einbindung der Arbeitnehmervertretungen

  • Ist mein Betrieb betroffen?
  • Informationsanspruch
  • Einrichtung eines Sorgfaltspflichten-Managements – was Sie darüber wissen müssen
  • Einzelne Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat, Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat

Was Sie benötigen

  • Einen PC oder Laptop mit gängigem Betriebssystem und Internetzugang
  • Headset, Webcam

Wir nutzen:

 

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§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

Das BAG bejaht unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Schulungsanspruch für ein nicht dem Betriebsrat angehörendes Wirtschaftsausschussmitglied. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

AufsR

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 599,00 EUR,
2. Teilnehmer = 549,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 499,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Webinardauer:
4 Module an 2 Tagen

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 35 Poko-Points
Top

Legende

Starter-Kit

Poko Points

Mit Extra Vorteil

Zusatzseminar

Seminar mit Kinderbetreuung

Mit Zertifizierung

Behindertenfreundliches Hotel

Ohne Vorkenntnisse

Mit Gerichtsbesuch

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