Arbeits- u. sozialrechtl. Probleme älterer Arbeitnehmer 2
Vertiefungsseminar: aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen
Sie werden nicht nur über neue Rechtsprechung, aktuelle Gesetze und Gesetzesvorhaben sowie sonstige Entwicklungen informiert, Ihnen wird auch im Detail aufgezeigt, an welchen Stellen Sie ansetzen und initiativ werden können, um sich für ältere Kollegen – vor, aber auch nach Renteneintritt – erfolgreich einzusetzen.
Mit der Diskussion um eine angekündigte Rentenreform und die Implementierung neuer Regeln im Zusammenhang mit Renteneintritt und Weiterbeschäftigung werden die Probleme um die Weiterarbeit älterer Arbeitnehmer nicht an Dynamik verlieren. Hier müssen Sie die sich ständig entwickelnde Rechtsprechung und Gesetze im Auge behalten, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für die interessierten Kollegen zu verbessern.
Das Arbeitsverhältnis ab 60
- Arbeit älterer Beschäftigter – ein Modell gegen den Fachkräftemangel
- Standardprobleme und Lösungen bei der Beschäftigung älterer Mitarbeiter
- Beendigungsklauseln in Arbeits-/Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen – zulässig?
Beschäftigungsbrücke bis zur Rente
- Einsatz von Langzeitkonten und flexiblen Übergangsmodellen
- Betriebsvereinbarungen zu Altersteilzeit/Wertguthaben – mit Praxistipps
- Einsatz von Arbeitslosengeld, Krankengeld und Altersteilzeitvergütung
- Abfindungszahlungen bei vorzeitigem Ausscheiden – warum nicht?
- Tipps zur sinnvollen Verwendung von Abfindungen – auch für die Rente
- Vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst – ein aktueller Überblick
Interessenausgleich, Sozialplan und Freiwilligenprogramme
- Die Rolle des »Alters« in Sozialplänen – auch ein AGG-Problem
- Bedeutung von Interessenausgleich und Personalauswahlrichtlinien
- Sozialauswahl und Altersdiskriminierung – wie passt das zusammen?
(Weiter-)Arbeit nach Renteneintritt
- Arbeit nach Renteneintritt – Anreiz durch Steuervorteile?
- Befristung nach Erreichen der Altersgrenze – bald einfacher umsetzbar
- Neu im Fokus: das Hinausschieben nach § 41 S. 3 SGB VI – nur mit Zustimmung des Betriebsrats!
- Neue Entwicklungen bei steuer-/sozialrechtlichen Folgen der Weiterarbeit
- Darf etwaiger Hinzuverdienst eigentlich behalten werden?
- Kündigung von »Betriebsrentnern« – haben diese noch Kündigungsschutz?
Aktuelle Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht
- Aktuelles zu Aufhebungsverträgen mit Älteren – droht da eine Sperrzeit oder ein Ruhen?
- Die bedeutende Rolle des Alters in der Rechtsprechung – mit vielen Beispielen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit
Diskussion aktueller Problemsituationen aus dem Teilnehmerkreis
Ausblick auf weitere Entwicklungen und Tendenzen
Bei den Inhalten handelt es sich um eine thematische Auswahl, die von unseren Referenten für jeden Seminartermin an den aktuellen Stand der Rechtslage und die Fragestellungen der Teilnehmer angepasst wird.
Teilnehmer dieses Seminars müssen über Kenntnisse verfügen, wie sie im Seminar Arbeits- und sozialrechtliche Probleme älterer Arbeitnehmer 1 vermittelt werden.

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Referent hat super gut erklärt und Fragen sofort beantwortet. Danke.