Der Betriebsrat – Crashkurs Teil 3
Beteiligungsrechte kompetent nutzen und umsetzen
In diesem Seminar kombinieren wir die Inhalte unserer Grundlagenseminare »Arbeitsrecht – Teil 3« und »Betriebsverfassungsrecht – Teil 3«. Wir vermitteln Ihnen die erforderlichen Kompetenzen in weiteren Kernpunkten der Betriebsverfassung und Sie vertiefen zugleich Ihre Kenntnisse zu Vergütungsfragen, Betriebsvereinbarungen und dem Einsatz von Drittpersonal. Mit diesem Wissen komplettieren Sie in kompakter Form Ihr erforderliches Grundlagenwissen!
Um sich für grundsätzliche betriebliche Fragen und Schutzrechte der Arbeitnehmer einsetzen und Mitbestimmungsrechte durchsetzen zu können, benötigt der Betriebsrat neben rechtlichem Grundlagenwissen auch die Fähigkeit, sich Sachverhalte zu erschließen und die Rechtslage richtig einzuschätzen. Dies gilt vor allem im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten und bei Strukturmaßnahmen wie etwa der Einführung neuer Technologien.
Besondere Fragen zur Geschäftsführung des Betriebsrats
- BR, GBR, KBR oder sogar EBR: Wer ist zuständig?
- Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Zusammenarbeit mit JAV und SBV
- Geschäftsordnung des BR: Was darf und was sollte geregelt werden?
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss – effektiv nutzen
- Wertvoll: rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber
Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Interessenausgleich: Zweck, Inhalt und Bedeutung – oft unterschätzt
- Erzwingbare Betriebsvereinbarung: der Sozialplan
Betriebs- und Betriebsteilübergang
- Wichtig: Besitzstandsregelungen für betroffene Arbeitnehmer
- Kündigung vor und nach Betriebsübergang – immer möglich?
- Rechte des Betriebsrats – frühzeitig einfordern
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Initiativrechte nutzen: agieren statt reagieren
- Unterschied zwischen Einigungsstellenverfahren und Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
Vergütungsfragen im Fokus
- Vergütung ohne Arbeitsleistung, insbesondere: Urlaubsansprüche trotz Arbeitsunfähigkeit?
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – die AU-Bescheinigung und deren Beweiswert
- On top: Zulagen, Boni, Gratifikationen, Prämien
Drittpersonal im Betrieb – von Leiharbeit bis Werkvertrag
- Leiharbeit, Dienstvertrag, Werkvertrag: Unterschiede und Konsequenzen
- Auch hier: Informationsrechte über Personalplanung einfordern
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass in diesem Seminar die für Sie essentiell wichtigen Grundlagen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht in stark komprimierter Form vermittelt werden. In unseren Seminaren Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 und Arbeitsrecht – Teil 3 erhalten Sie neben einer ausführlichen Darstellung auch die Gelegenheit für Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag und sie ermöglichen Ihnen auch die Teilnahme an einem Gerichtsbesuch!

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Unsere Einführungsseminare vermitteln das für die Betriebsratsarbeit unbedingt erforderliche Wissen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Darüber hinaus vermitteln sie das erforderliche wirtschaftliche und kommunikative Grundwissen, ohne das eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nicht möglich ist.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminar Ende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Toller lockerer Umgang! Es ist super, wie praxisnah die Themen erklärt werden!
Danke für die offene Kommunikation und Einbindung von Fällen, die wir mitgebracht haben.