Das neue Ausbildungsjahr ist gerade gestartet – und damit hat für viele junge Menschen ein wichtiger Lebensabschnitt begonnen. Aber nicht nur für die neuen Kolleg*innen in eurem Betrieb, sondern auch für euch als JAV ist dies eine spannende Phase. Ihr könnt die neuen Azubis willkommen heißen und ihnen den Einstieg erleichtern. Gleichzeitig ist das die perfekte Gelegenheit, um euch als JAV bekannt zu machen und Vertrauen aufzubauen.
Ob mit einer persönlichen Begrüßung, einer JA-Versammlung oder Social-Media-Posts: Wer jetzt präsent ist, legt den Grundstein für eine starke Wahrnehmung der JAV.
Präsenz zeigen und ins Gespräch kommen
Gerade am Anfang wissen viele neue Azubis gar nicht, was die JAV eigentlich ist und wofür sie da ist. Nutzt die Gelegenheit, euch bekannt zu machen und Präsenz zu zeigen. So könnt ihr jetzt punkten:
- Begrüßt die neuen Azubis in den Abteilungen oder in einer Einführungswoche.
- Vermittelt kurz und verständlich, welche Aufgaben die JAV hat und welche Themen ihr anpackt.
- Verteilt einen kurzen Infoflyer oder eine Willkommenskarte mit euren Kontaktdaten.
- Sucht das persönliche Gespräche – ob in der Pause oder beim Rundgang durch den Betrieb.
JA-Versammlung als Highlight
Ein wichtiger Teil eurer Öffentlichkeitsarbeit ist die Jugend- und Auszubildendenversammlung. Sie bietet die beste Gelegenheit, eure Arbeit vorzustellen, aktuelle Themen zu präsentieren und direkt mit den Azubis ins Gespräch zu kommen. Besonders für Neue ist das eine gute Möglichkeit, die JAV in Aktion zu erleben und zu sehen: Hier gibt’s eine starke Interessenvertretung, die sich kümmert. Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres eignet sie sich zudem außerdem als Begrüßungsveranstaltung.
Natürlich erfordert die Organisation etwas Planung, aber mit den wichtigsten Basics ist es kein Hexenwerk:
- Die JA-Versammlung ist in § 71 BetrVG geregelt.
- Zeitpunkt: Möglichst vor oder nach einer Betriebsversammlung, aber auch ein abweichender Termin ist grundsätzlich möglich. Eine Abstimmung mit dem Betriebsrat ist Pflicht, bei abweichendem Termin auch mit dem Arbeitgeber.
- Tipp: Möglichen Termin rechtzeitig in der JAV-Sitzung besprechen und mit dem Betriebsrat abstimmen. Die Einberufung der Versammlung erfordert außerdem einen entsprechenden Beschluss der JAV.
- Vergütung: Die JA-Versammlung findet in der Regel während der Arbeitszeit statt. Dabei ist die Zeit der Teilnahme an der Versammlung wie Arbeitszeit zu vergüten.
- Kosten: Der Arbeitgeber muss für die JA-Versammlung einen geeigneten Raum im Betrieb und sachliche Mittel zur Verfügung stellen sowie anfallende Kosten tragen.
- Themen: Das können alle Angelegenheiten sein, die Jugendliche und Auszubildende in eurem Betrieb unmittelbar betreffen.
- Teilnehmer: Alle jugendlichen Arbeitnehmer*innen, alle Auszubildenden und natürlich alle JAV-Mitglieder. Teilnahmeberechtigt sind außerdem ein Mitglied des Betriebsrats, der Arbeitgeber und ggf. Vertreter von Arbeitgeberverband und Gewerkschaften.
- Leitung: Übernimmt grundsätzlich der*die JAV-Vorsitzende, der*die während der Versammlung auch das Hausrecht ausübt.
- Tipp: Ihr könnt die einzelnen Tagesordnungspunkte auch unter euch aufteilen. Redebeiträge von unterschiedlichen JAV-Mitgliedern lockern die Veranstaltung auf.
Für neue Azubis ist diese erste Versammlung ein prägender Moment: Sie erleben ihre Interessenvertretung als sichtbar, engagiert und handlungsfähig.
Sprechstunden - ein offenes Ohr für Azubis und junge Beschäftigte
Eine weitere Möglichkeit, um mit den (neuen) Azubis und jungen Beschäftigten in Kontakt zu kommen, bietet sich durch regelmäßige Sprechstunden. Ihr könnt dort ihre Anliegen, Fragen oder Probleme vertraulich aufnehmen.
Auch bei der Einrichtung von Sprechstunden sind einige rechtliche Spielregeln zu beachten:
- Wenn in eurem Betrieb in der Regel mehr als 50 Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt werden, könnt ihr eigene Sprechstunden während der Arbeitszeit abhalten.
- Die genaue Zeit und der Ort der Sprechstunden sind vom Betriebsrat und Arbeitgeber zu vereinbaren. An der Besprechung und Beschlussfassung hierüber nehmt ihr als JAV mit Stimmrecht teil.
- In kleineren Betrieben könnt ihr nur mit freiwilliger Zustimmung des Arbeitgebers und des Betriebsrats eigene Sprechstunden einrichten.
- Alternativ kann ein JAV-Mitglied an den Sprechstunden des Betriebsrats zur Beratung der Jugendlichen und Auszubildenden teilnehmen.
- Tipp: Termine transparent kommunizieren, z. B. über Aushänge, E-Mail-Verteiler oder das Intranet. Achtet außerdem auf eine offene, lockere Atmosphäre – so fällt es euren Kolleg*innen leichter, auf euch zuzukommen. Wer zuhört und ernst nimmt, schafft Vertrauen – und genau darum geht’s.
Social Media clever und rechtssicher nutzen
Viele JAVen setzen inzwischen auch auf Instagram, WhatsApp, TikTok & Co., um mit den Jugendlichen und Azubis in Kontakt zu bleiben. Das kann ein super Kanal sein – wenn ihr ein paar Dinge beachtet, wie insbesondere:
- Keine privaten Handynummern veröffentlichen.
- Datenschutz einhalten und Fotos oder Videos nur mit Einwilligung posten.
- Offizielle Accounts nutzen (am besten über den Betriebsrat abgesichert), um private und JAV-Kommunikation zu trennen.
- Inhalte sollten informativ, locker und nahbar sein – aber keine vertraulichen Betriebsinterna enthalten.
Fazit: Der Start ins Ausbildungsjahr ist die perfekte Gelegenheit, gleich zu Beginn Vertrauen aufzubauen und euch als starke Interessenvertretung sichtbar zu machen. Nutzt die Chance – vielleicht gewinnt ihr dabei auch schon die ersten Kandidat*innen für die nächste JAV-Wahl!