Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine von fünf Durchführungswegen zur betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers abschließt. Sie wird im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) als Spezialform der Lebensversicherung definiert, die auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Im Leistungsfall zahlt die Versicherungsgesellschaft die Versorgungsleistungen an den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer bzw. an seine Hinterbliebenen aus. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber über das Einkommen gezahlt, d.h. es handelt sich letztendlich um ein Einkommen, das in Form von Gehaltsumwandlung in die Altersvorsorge fließt. Die Zahlung der Beiträge kann monatlich, viertel- oder halbjährlich bzw. jährlich erfolgen.

Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zzgl. 1.800,00 Euro Festbetrag sind lohnsteuerfrei – soweit kein Vertrag nach altem Recht existiert. Der Festbetrag ist sozialversicherungspflichtig, die 4% sind sozialversicherungsfrei.

Es existieren folgende klassische Formen der Direktversicherung:

  • Rentenversicherung
  • Fondgebundene Lebensversicherung

Die Auszahlung ist am Ende der Laufzeit möglich, frühestens jedoch zum 60. Lebensjahr. An den Arbeitnehmer erfolgt sie in Form einer monatlichen Rente bis zum Lebensende oder durch eine einmalige Auszahlung. Auch Teilauszahlungen (z.B. 30% des Kapitals) und die Restzahlung in Form einer Rente sind möglich. Die Auszahlung an die Hinterbliebenen erfolgt bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit.
Nach dem Alterseinkünftegesetz sind die Auszahlungen zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung) und sie werden als Einkommen bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen berücksichtigt.

Wird der Arbeitgeber gewechselt, kann die Direktversicherung mitgenommen werden und vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Oder sie wird vom Arbeitnehmer selbst bezahlt bzw. für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei gestellt.

Der Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, einen Durchführungsweg zur betrieblichen Altersvorsorge anzubieten.