Wer an Arbeits- und Gesundheitsschutz denkt, denkt nicht zwangsläufig an die sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG.
Durch die Corona-Pandemie sind zahlreiche Berufstätige ganz oder teilweise ins Homeoffice gewechselt. Für viele wird das – wenn auch nicht tägliche – mobile Arbeiten sicher zu einer dauerhaften Einrichtung.
Huch, ich habe „Corona“ – kann mir mein Arbeitgeber jetzt kündigen, weil ich erkrankt bin? Kann man eigentlich überhaupt gekündigt werden, weil man wegen einer Erkrankung nicht mehr in vollem Umfang arbeiten kann?
Die Arbeitszeit stellt oft einen ganz wesentlichen Teil unserer Lebenszeit dar. Wer keine Arbeit hat, wird statistisch gesehen schneller krank. Dasselbe gilt für denjenigen, der zu viel arbeitet.
Die Bevölkerungszahlen in Deutschland werden langfristig abnehmen, gleichzeitig wird die Bevölkerung älter. Der demografische Wandel hat dabei gravierende Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und unsere sozialen Auffangsysteme.
Mobbing bedeutet massiven Stress für die Betroffenen. Mittel- und langfristig können psychische und körperliche Krankheiten die Folge von Mobbing sein.
Seit Jahrzehnten wird darüber diskutiert, ob Burn-out eine ernstzunehmende Erkrankung oder eine Modediagnose ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dieser Diskussion nun ein Ende gesetzt ...
Immer häufiger werden Betriebsräte mit der psychischen Überbelastung von Belegschaftsmitgliedern konfrontiert. Die Arbeitsbedingungen in den Betrieben haben sich in den letzten Jahren extrem verändert.
Immer mehr psychische Erkrankungen führen zu dem kurzfristigen, langfristigen oder sogar dauerhaften Ausscheiden aus dem Berufsleben - das ergab die Auswertung der Daten des Lebensversicherers Swiss Life (Swiss Life-BU-Report, April 2019).
Bei psychischen Erkrankungen gibt es noch immer eine große Unsicherheit im Umgang mit Betroffenen. Dabei erkrankt jede*r Zweite im Laufe des Lebens an einer psychischen Störung und an einer Depression jede*r Fünfte.
Mit Wirkung ab dem 10.06.2021 wurde § 167 Absatz 2 SGB IX um einen neuen Satz 2 ergänzt, der wie folgt lautet: „Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.“
Herr Frischler ist zurück - d. h. bald. Zwei Wochen ist er noch krankgeschrieben und dennoch hat das BEM-Team (BEM = Betriebliches Eingliederungsmanagement) ihn eingeladen.
Gesprächsführung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement: Der Knackpunkt für ein erfolgreiches BEM ist, ob es gelingt, eine vertrauensvolle und gleichzeitig zielgerichtete Arbeitsbeziehung zwischen dem Mitarbeiter und dem BEM-Beauftragten herzustellen.
Sucht- und Alkoholerkrankungen im Betrieb stellen ein enormes soziales und wirtschaftliches Problem dar. Abhängigkeitserkrankungen sind in allen Unternehmensformen und auf allen Hierarchieebenen zu finden.