Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Ein kompakter Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen


Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

§ 37,6
SGB IX
PersR

Viele Kollegen befinden sich zuweilen in einer Zwickmühle: Sollen sie Missstände und/oder Rechtsverstöße, von denen sie Kenntnis erlangt haben, melden oder doch lieber schweigen? Durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und etabliert ab sofort die Pflicht der Beschäftigungsgeber (mit mindestens 50 Beschäftigten), Meldestellen und Meldekanäle für derartige Hinweise einzurichten. Hinweisgeber sollen damit zukünftig vor Repressalien geschützt werden. Und vor allem: Es gibt umfangreiche Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Umsetzung des Gesetzes, die Ihnen in diesem Webinar kompakt erläutert werden.

Hinweisgeberschutzgesetz – Hintergrund und Ziele des Gesetzes

  • Rechtliche Grundlage: die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie
  • Der Hinweisgeber als besonders schutzwürdige Person

Die betriebliche Konfliktsituation – wie geht man damit um?

  • Erkennen von Missständen und Verstößen – schweigen oder hinweisen?
  • Wichtig für die Entscheidung: Verbot von Repressalien wegen der Meldung
  • Anwendungsfälle – die umfangreichen gesetzlichen Regelungen im betrieblichen Alltag

Inhalt und Schwerpunkte des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Alternativ möglich: Interne oder externe Meldung
  • Alternativlos: Pflicht des Arbeitgebers, eine interne Meldestelle einzurichten
  • Was sind eigentlich »Meldekanäle« und wie funktionieren sie?
  • Achtung: kein Schutz bei wissentlich falschen Meldungen!

Der Betriebsrat als wichtiger Partner bei der Umsetzung des Gesetzes

  • Wichtig: Frühzeitig Informationen nach § 80 Abs. 2 BetrVG einfordern
  • Meldekanäle und Technikeinsatz: ein Fall des § 87 Abs. 1 Nr. BetrVG
  • Betriebsvereinbarungen zur Ausgestaltung des Meldeverfahrens – erste Praxistipps
  • Nicht vergessen: Datenschutz für Hinweisgeber und Betroffene
Besondere Vorteile

Ihre Vorteile

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  • Keine Anreise, kein Zeitverlust
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  • Live-Webinar: Unser Fachreferent stellt sich auch Ihren Fragen
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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 799,00 EUR,
2. Teilnehmer = 749,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 699,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Webinardauer:
4 Module an 2 Tagen

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 45 Poko-Points
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